Buchungsvertrag
Der Vertrag über die Buchung einer Unterrichtsstunde, Gästeführung o.ä. hier angebotenen Leistung wird nach Vorlage Ihrer schriftlichen (auch eMail) Anmeldung von mir schriftlich (auch eMail) bestätigt und damit verbindlich.
II. Zahlungsweise
Die Modalitäten der Bezahlung der Leistungen werden im Leistungsvertrag vereinbart.
Falls es keine ausdrückliche Vereinbarung zur Zahlungsweise gibt erfolgt die Bezahlung zu Beginn der jeweiligen Leistung in bar.
Sollten die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, ist Vox vibrans berechtigt, von der vereinbarten leistung ersatzlos zurückzutreten.
Bei Gästeführungen eventuell anfallende Zusatzkosten, wie Eintrittsgelder, Transportkosten, Museumslizenzen, Kosten weiterer Führungen und dergleichen, die nicht Vertragsbestandteil sind, sind durch den Gast direkt vor Ort bar zu zahlen.
Eintrittsgelder, Verpflegungskosten, sowie Beförderungskosten mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, Stadtpläne, Museumsführer, Kosten von Führungen, Besuch der Sehenswürdigkeiten, die im Rahmen einer Gästeführung vorkommen, sind nicht im vereinbarten Honorar enthalten oder sind nur dann im vereinbarten Honorar enthalten, wenn sie unter den Leistungen der Gästeführung ausdrücklich aufgeführt oder zusätzlich vereinbart sind.
III. Leistungen
Die Leistungen von Vox vibrans richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung in der schriftlichen Buchungsbestätigung.
Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich verabredeten Leistungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung mit der Vox vibrans.
Abweichungen einzelner wesentlicher Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von der Vox vibrans nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der Führung nicht beeinträchtigen.
Für Schülergruppen gilt die maximale Gruppengröße von 30 inklusive einer Aufsichtsperson. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer eventuellen Teilung der Klasse jeweils mindestens eine Aufsichtsperson bei jeder Gruppe bleiben muss. Vox vibrans übernimmt hier keine Aufsichtspflicht.
Die Angaben zur Dauer sind Zirka-Angaben.
Soweit nicht anders beschrieben, werden alle Sehenswürdigkeiten von außen erklärt.
IV. Abwicklung der vereinbarten Leistung
Vereinbarte Zeiten sind einzuhalten. Sollte sich der Buchende verspäten, so hat er die Pflicht, Vox vibrans diese Verspätung spätestens zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Führung mitzuteilen.
Vox vibrans ist verpflichtet eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Beginn der Leistung einzuhalten. Danach gilt die Unterrichtsstunde/Führung als ausgefallen und Vox vibrans hat Anspruch auf das volle vereinbarte Honorar.
Bei verspätetem Eintreffen des Buchenden muss zwischen ihm und Vox vibrans vereinbart werden, ob die Leistung entsprechend gekürzt oder - falls Vox vibrans nicht anderen Verpflichtungen nachkommen muss - die ursprünglich vereinbarte Dauer der Unterrichtsstunde/Führung eingehalten werden soll. In letzterem Fall erhöht sich das Honorar und errechnet sich nach dem Zeitraum, der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Leistung zusammensetzt. Es sei denn, eine Verschiebung ist objektiv unmöglich oder unzumutbar, insbesondere wenn anderweitige Termine von Vox vibrans dann nicht eingehalten werden könnten.
Der Gast ist verpflichtet, etwaige Mängel der Führung und der vereinbarten Leistung gegenüber Vox vibrans sofort anzuzeigen und Abhilfe zu fordern.
Der Gast ist zu einem Abbruch der Leistung nach Beginn nur dann berechtigt, wenn die Leistung von Vox vibrans erheblich mangelhaft ist und diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden.
Der Buchende ist gehalten, bei der Reservierung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin der Führung eine Mobilfunk-Nummer anzugeben, unter der mit ihm im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann.
V. Nicht Inanspruchnahme von Leistungen
Nimmt der Buchende ohne Kündigungs- bzw. Rücktrittserklärung die vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl Vox vibrans zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Vox vibrans ist dann berechtigt, den vollen Preis zu verlangen.
VI. Kündigung und Rücktritt/Stornierung durch den Gast
Wer Führungen bucht, kann den Auftrag
bis 42 Tage vor Reisebeginn: kostenfrei stornieren
ab 41 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 25% des Gesamtpreises
ab 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 50% des Gesamtpreises
ab 7 bis 2 Tage vor Reisebeginn: 80% des Gesamtpreises
ab 1 Tag vor Reisebeginn bzw. bei Nichtanreise: 90% des Gesamtpreises.
Sind Leistungen Dritter betroffen, welche durch Vox vibrans im Auftrag des Gastes vermittelt/reserviert wurden (Bus, Schiffskarten, Eintrittskarten u.a.) gelten deren Stornierungsfristen.
Bei Gesangsstunden kann bis zu 24 h vor Beginn der gebuchten Stunde kostenfrei storniert werden.
VII. Stornierung durch Vox vibrans bei Reiseführungen
Im Falle, dass die Leistung nicht durch Vox vibrans erbracht werden kann, wird Vox vibrans, wenn möglich, einen gleichwertigen Ersatz (andere Gästeführer) beauftragen. Die vereinbarten Leistungen werden durch qualifizierte und mit den erforderlichen Berechtigungen (Lizenzen) ausgestattete Gästeführer erbracht.
VIII. Haftung
Eine Haftung der Vox vibrans bezieht sich auf die vereinbarten Leistungen und ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ausgeschlossen, soweit sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei Kinder- und Jugendführungen übernimmt Vox vibrans nicht die Aufsichtspflicht. Vox vibrans haftet auch nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen Dritter, deren Leistungen im Rahmen der Führung in Anspruch genommen werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung der Vox vibrans ursächlich war.
IX. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, werden die anderen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In diesem Fall soll die unwirksame Bestimmung durch eine gesetzliche Regelung ersetzt werden.
X. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten bestehen in Dresden, vorbehaltlich zwingender abweichender gesetzlichen Gerichtsstände.
XI. Kenntnisnahme und Anerkennung
Der Auftraggeber erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sich an. Erhält er erst nach Auftragserteilung hiervon Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich widerspricht.